Loch Ness gleich taucht die Frage nach dem Nordstaat immer wieder aus den Untiefen der politischen Diskussion auf. Verschiedenste Autorinnen und Autoren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geben in dieser Aufsatzsammlung Antwort auf die Frage “Wer braucht den Nordstaat?”.
So ist ein Lesebuch entstanden, das die Facetten der Länderneugliederung im Norden unserer Republik beleuchtet und dabei dem Leser die Möglichkeit gibt, sich ein eigenes Bild zu machen. U.a. mit Beiträgen von Maria von Welser, Anke Spoorendonk, Uwe Bahnsen, Jens Böhrnsen, David McAllister, Wolfgang Rose, Andreas Schlie, Thomas Straubhaar und Hans-Jörg Schmidt-Trenz. ISBN 978 3839 181 102, Paperback, 260 Seiten, 16,90 €.
Ich fordere den Senat auf, bei der Durchsetzung des Waffenverbots auf dem Kiez konsequent zu bleiben. Es darf nicht sein, dass die Personalengpässe bei der Polizei dazu führen, dass der Kontrolldruck gegen Waffen hier nachlässt.
Ein Blick auf dir Senatsantwort auf eine Anfrage meiner Fraktion, die u.a. einen deutlichen Rückgang an Bußgeldverfahren nach dem Waffenverbot in diesem Jahr ausweist, läßt dies befürchten.
Im Übrigen ist der Senat aufgefordert, endlich seinen eigenen Koalitionsvertrag umzusetzen und die Ausweitung der Waffenverbotszonen in Hamburg auf den Weg zu bringen. Schwarz-Grün prüft hier seit zwei Jahren ohne klar erkennbares Ergebnis. Ist das die buchstabengetreue Umsetzung des Koalitionsvertrages, die der designierte Bürgermeister Ahlhaus gemeint und dem Partner versprochen hat? Dann müssten sich die Grünen veräppelt fühlen.
Ich zitierte in diesem Zusammenhang den Koalitionsvertrag von CDU und GAL: “Die mit der Waffenverbotszone St. Pauli begonnene Entwaffnungsstrategie wird fortgesetzt. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, derartige Zonen auszuweiten, werden intensiv geprüft und nach Möglichkeit zügig umgesetzt. Die Koalitionspartner vereinbaren eine behördenübergreifende öffentliche Aufklärungskampagne, die insbesondere an Schulen ansetzen soll.” – Tatsächlich gibt es nach wie vor keine weiteren Waffenverbotszonen und keine breit angelegte öffentliche Aufklärungskampagne.
Wir Sozialdemokraten haben vorgeschlagen, den gesamten HVV-Bereich als klar benannte Waffenverbotszone auszuweisen. Das wäre ein erster Schritt.
Kein Tag vergeht mehr ohne Berichterstattung über die Mitgliederschaft oder Gastmitgliedschaft von CDU Innensenator Ahlhaus in einer schlagenden Burschenschaft. Der grüne Koalitionspartner fordert öffentlich eine Klarstellung durch den Möchte-Gern-Bürgermeister. Doch Herr Ahlhaus schweigt.
Herr Ahlhaus, sorgen Sie endlich für Klarheit. Distanzieren Sie sich von der Burschenschaft, machen Sie reinen Tisch und belasten Sie das Amt des Ersten Bürgermeisters nicht weiter mit dieser Affäre. Es mag in Heidelberg zum guten Ton gehören, Burschenschaften zu besuchen, gar deren Mitglied zu sein. In Hamburg ist das nicht so. Ein Erster Bürgermeister, aber auch ein Hamburger Innensenator darf sich nicht in der Nähe solch dumpfer und reaktionärer Gruppen bewegen.
Die GAL hat recht. Sorgen Sie für Aufklärung. Machen Sie endlich klare Ansagen und distanzieren Sie sich von diesen Gruppen!
So berichtet die Hamburger Morgenpost (Mopo) über die schlagenden Verbindungen des Noch-Innensenators und Möchte-Gern-Bürgermeisters Ahlhaus von der CDU.
Nach einer ersten Prüfung bietet der Bericht die Grundlage für einen Neuanfang an unserer Universität, die nicht vertan werden sollte. Allerdings ist völlig ungewiss, durch wen das Wissenschaftsressort künftig im Senat vertreten wird. Senatorin Gundelach hat inzwischen den Rückhalt in der schwarz-grünen Koalition verloren, sie ist eine Senatorin auf Abruf.
Ich sehe mich zudem in meiner Kritik an dem Wahlverfahren für die Hochschulpräsidien bestätigt. Meine Fraktion hat bereits vor einem Jahr in einem von CDU und GAL seinerzeit abgelehnten Bürgerschaftsantrag gefordert, unabhängig von der grundsätzlich zu hinterfragenden Rolle der Hochschulräte, in einem ersten Schritt die Zuständigkeiten zwischen Hochschulrat und Hochschulsenat zu drehen. Die Kommission kommt nun zu genau diesem Ergebnis: Die Präsidenten der Hochschulen sollen zukünftig vom Hochschulsenat gewählt und vom Hochschulrat bestätigt werden.
Wie die Senatorin angesichts dieses Vorschlags und anderer weitgehender Änderungen zu der Aussage kommen kann, der Bericht stelle dem bisherigen Hamburgischen Hochschulgesetz ein positives Zeugnis aus, wird ihr Geheimnis bleiben.
Die SPD-Fraktion fordert:
1. Die Verantwortung über ihre Geschicke muss bei den Hochschulen selbst liegen. Demokratische akademische Selbstverwaltungsmöglichkeiten sind wiederherzustellen.
2. Die Hochschulräte sollten zu Beiräten mit beratender Funktion für demokratisch legitimierte Hochschulgremien und Funktionsträger werden.
3. Die Hochschulgremien müssen wieder die Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen wie die Wahl der Hochschulpräsidenten und Kanzler der Hochschulen, die Struktur- und Entwicklungspläne und die Wirtschaftspläne erhalten.
4. Unterhalb der Fakultätsebene sind weitere Ebenen der Mitbestimmung zu schaffen.
Wir werden die nächsten Monate nutzen, um mit den Hochschulen über unsere Vorschläge zu sprechen.
Die Kommission hat einige gute Vorschläge unterbreitet, die aber notwendigerweise an einigen Stellen halbherzig bleiben mussten. Grund dafür ist der von der Wissenschaftsbehörde formulierte Auftrag an die Kommission, aus dem ersichtlich ist, dass die Behörde an den Grundsätzen des Drägerschen Gesetzes nichts ändern möchte.
Es ist deshalb zu befürchten, dass die faktische Abschaffung der akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen durch Herrn Dräger beibehalten wird, mithin sich an Entdemokratisierung, Intransparenz und unklaren Zuständigkeiten in den Hochschulen auch nach einer Novellierung des Hochschulgesetzes nicht viel zum Positiven wenden wird.
Das Problem: Zum 1. März 2010 ist ein neues Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) in Kraft getreten, seitdem sind rund ein Drittel der Paragraphen des HWaG ganz oder teilweise obsolet, es gilt als grundlegend überarbeitungsbedürftig. Außerdem bedarf das neue WHG für seinen Vollzug ergänzender Regelungen auf Landesebene.
Der Senat ist in der Pflicht, hier endlich für Abhilfe zu sorgen, um beim Schutzgut Wasser Vollzugsprobleme zu vermeiden und Rechtsklarheit herzustellen. Meine Fraktion hat den Senat in einem Antrag (Drucksache 19/6492) aufgefordert, schnellstmöglich Gesetzentwürfe zum Neuerlass des HWaG und des ebenso betroffenen Hamburgischen Abwassergesetzes vorzulegen.
Ausdruck ‘guter Gesetzgebung’ ist es, dass Gesetze sowohl für den professionellen Rechtsanwender als auch für den juristischen Laien verständlich sind. Davon kann beim HWaG angesichts der Vielzahl von Normen, die vollständig oder teilweise keine Anwendung mehr finden, keine Rede mehr sein. Selbst der Senat kann gar nicht mit Gewissheit sagen, welche Normen noch gelten und welche nicht. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion (Drucksache 19/5790) nennt er zwar 45 Normen des HWaG, schränkt aber sogleich ein, dass sie “nach derzeitigem Erkenntnisstand” und “im Wesentlichen” keine Anwendung mehr finden.
Nach Auffassung meiner Fraktion hatte der Senat genügend Zeit, tätig zu werden. Denn das WHG wurde bereits am 6. August 2009 verkündet und trat mit Blick auf den Anpassungsbedarf in den Ländern erst zum 1. März 2010 vollständig in Kraft. Ursprünglich hatte auch der Senat das Ziel, rechtzeitig zum 1. März einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des HWaG vorzulegen (Drucksache 19/3853). Nachdem diese Frist jedoch verstrichen war, hieß es, dass eine gesetzliche Neuregelung zum 1. März 2010 (doch) nicht erforderlich gewesen sei. Im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung seien die Planungen noch nicht abgeschlossen, so der Senat.
Trotz des 2008 abgeschlossenen Nachtrags über Mehrkosten von über 200 Millionen Euro gibt es für die Stadt beim Bau der Elbphilharmonie nach wie vor keine Kostensicherheit. Wie aus einer Anfrage meiner Fraktion hervorgeht, gibt es viele weitere Streitpunkte. So macht Hochtief 121 Baubehinderungsanzeigen und 366 Mehrkostenanmeldungen geltend.
Wie von uns erwartet haben die 30 Millionen Euro so genannter Einigungssumme aus 2008 nicht den vom Senat erhofften Effekt einer Generalbereinigung.
Allein seit November 2009 ist die Zahl der Baubehinderungsanzeigen von 40 auf nun mehr 121 gestiegen (vergleiche Drucksachen 19/4611 und 19/6714). Unsgesamt haben wir eine Dynamik wie vor der letzten teuren Einigung mit Hochtief. Es wird immer deutlicher, dass es falsch war, sich 2008 ohne vertraglich vorgesehenes Schiedsgutachten auf 139 Millionen zusätzliche Baukosten zu einigen. Der Senat sprach seinerzeit von einer “Generalbereinigung des Projektes für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft” (vergleiche Drucksache 19/1841, S. 12).
Davon konnte nie die Rede sein. Allein 121 Baubehinderungsanzeigen und 366 Mehrkostenanmeldungen beweisen dies noch einmal.
Der Einigung mit Hochtief – dem so genannten Nachtrag 4 – lagen 295 Projektänderungsmeldungen zugrunde. Nun erklärt der Senat auf die Fragen nach der Zahl der aktuellen Projektänderungsmeldungen und Nachforderungen, es gebe 366 Mehrkostenanmeldungen von Seiten Hochtiefs. Ich habe den Eindruck, dass die Stadt auf eine ähnliche Situation wie im Herbst 2008 zusteuert.








